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BGH, 12.05.1965 - IV ZR 122/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Ersatz eines Verfolgungsschadens - Schaden an Eigentum und im beruflichen Fortkommen - Klage auf eine höhere Entschädigung nach Abschluss eines Vergleichs - Unwirksamkeit des Vergleichs - Nichtigkeit des Vergleichs infolge einer Anfechtung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 01.12.1936 - VII 107/36
Kann der Einwand unrichtiger Rechtsausübung gegenüber dem Festhalten an einem …
Auszug aus BGH, 12.05.1965 - IV ZR 122/64
Jedoch sind bei einem Vergleich auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 779 BGB nicht vorliegen, die Grundsätze über das Fehlen oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage anzuwenden (RGZ 152, 403; 153, 356; BGH LM BGB § 779 Nr. 2; BGB RGR § 779 Anm. 39 und Soergel/Siebert § 242 Anm. 246). - RG, 16.02.1937 - VII 233/36
1. Zur Frage der unrichtigen Rechtsausübung beim Festhalten an einem Vergleich, …
Auszug aus BGH, 12.05.1965 - IV ZR 122/64
Jedoch sind bei einem Vergleich auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 779 BGB nicht vorliegen, die Grundsätze über das Fehlen oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage anzuwenden (RGZ 152, 403; 153, 356; BGH LM BGB § 779 Nr. 2; BGB RGR § 779 Anm. 39 und Soergel/Siebert § 242 Anm. 246).
- BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97
Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten …
Die Grundsätze des Fehlens der Geschäftsgrundlage sind bei Vergleichen anzuwenden, wenn die Vertragspartner einem gemeinsamen Rechtsirrtum unterlegen und die Voraussetzungen des § 779 BGB nicht gegeben sind (…BGH, Urt. v. 21. Februar 1952 - IV ZR 103/51, LM § 779 BGB Nr. 2; v. 12. Mai 1965 - IV ZR 122/64, LM § 779 BGB Nr. 24; v. 18. November 1993 - IX ZR 34/93, WM 1994, 604, 605). - LSG Hessen, 25.06.1979 - L 3 U 1210/78
Anfechtung eines Prozeßvergleichs: Umstellung und Anpassung des …
Haben die Parteien jedoch den Sachverhalt richtig erkannt und irren sie nur über die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen, so ist der Tatbestand des § 779 BGB nicht erfüllt (vgl. BGH, Urt. v. 12.5.1965 - IV ZR 122/64 - in BB 1965, 766 mit weiteren Nachweisen; Bley in SGB 1974, 121, 123; Bettermann in DVBl. 1974, 354 f.;… Palandt-Gramm, BGB, 25. Aufl., Anm. 5 a zu § 779 BGB).